
INFORMATIONEN FÜR DICH
Bei psychiatrischen Notfällen wende Dich
bitte an folgende Fachstellen:
Ambulanzen für psychische Gesundheit
Bezirksklinikum Mainkofen 09931-87 21 21 0
Bezirkskrankenhaus Passau 0851-21 36 05 10
Klinik am Goldenen Steig Grafenau 08552-62 57 36 2
Rottal-Inn-Klinik 08561-98 56 77 0
Bezirksklinikum Regensburg 0941-94 11 26 0
Bezirkskrankenhaus Landshut 0871-60 08 0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Telefonseelsorge (24/7) 0800-111 0 111 o. 0800-111 0 222
Depressionshilfe 0800 33 44 533 (eingeschränkte Zeiten)
Krisendienst Psychiatrie Niederbayern: 0800-655 3000
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten einer Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht. Private Versicherer (PKV) erstatten Dir in der Regel die entstandenen Kosten - je nach abgeschlossenem Vertrag - anteilig oder ganz. Informiere Dich bitte dazu bei Deiner Versicherung.
Bleiben die Gespräche vertraulich?
Ich unterliege als Heilpraktikerin einer Schweigepflicht nach der Berufsordnung für Heilpraktiker, die allerdings nicht für Anfragen berechtigter Behörden gilt (z.B. Gericht, Staatsanwaltschaft, o.ä.).
Gibt es eine steuerliche Entlastung?
Aus steuerlicher Sicht können Selbstzahler nach § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen (Sonderausgaben) bei der Einkommenssteuererklärung unter gewissen Bedingungen geltend machen. Zu den Sonderausgaben zählen neben Arzneimittelkosten u.a. auch die Behandlung bei Ärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten oder Psychotherapeuten, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Spreche diesbezüglich bei Bedarf Deinen Steuerberater oder eine entsprechende Steuerfachkraft an.
(Quellen: BFH , Urteil vom 6.4.1990, BStBl 1990, Teil II Seite 432; Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.1.2005, – 3 K 2845/02 E)